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(verdeckte Rückvergütungen, Schmiergeldentscheidung, Bestechungsgeld, Innen-Provisionszahlungen) Schon vor über 20 Jahren wurden typische Kick-Back-Vereinbarungen im Baubereich für unwirksam erklärt. Schadensersatz zugesprochen! Insbesondere Aufklärungspflichtverletzungen können zu Schadensersatz führen.
Immer wieder kommt es vor, das Hausverwaltungen auf Handwerker mit derartigen "Forderungen" nach Kick-Back-Zahlungen zukommen. Wir lehnen solche Geschäftspraktiken grundsätzlich ab, da unserer Meinung nach der Endkunde dadurch oft getäuscht wird!
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